
mindmelt Werbelexikon
Irreführung durch Berühmung
Der Begriff Berühmung wird bei der Falschaussage, ein Produkt sei gesetzlich geschützt, verwendet. Wenn ein Werbetreibender behauptet, seine Ware sei durch Patent, Muster oder Marke geschützt oder es sei prämiert worden, so ist er zum Nachweis dessen verpflichtet. Berühmungen sind ordnungswidrig. Heute ist die Werbewirksamkeit solcher Aussagen deutlich reduziert, früher hingegen wurden sie öfter verwendet.