Warum KI-Ethik im Unternehmen keine Kür mehr ist
KI-Ethik ist seit dem EU AI Act für viele Unternehmen eine rechtliche Frage, weil die Verordnung ethische Grundsätze in konkrete Pflichten übersetzt. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt für jedes Unternehmen, das KI-Systeme in der EU anbietet oder beruflich einsetzt, also auch für den Mittelstand in Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz. Die Annahme „Das betrifft uns nicht“ hält meist nicht, denn schon die Nutzung von ChatGPT im Job macht ein Unternehmen zum Betreiber im Sinne der Verordnung.
Seit 2. Februar 2025 gelten die ersten Pflichten. Artikel 5 verbietet seitdem bestimmte Praktiken wie manipulative KI oder Social Scoring, und Artikel 4 verlangt, dass Unternehmen die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Die Bußgelder regelt Artikel 99 der KI-Verordnung: Für verbotene Praktiken nach Artikel 5 sind bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, für Verstöße gegen weitere Pflichten, etwa die von Betreibern, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag.
Dazu kommt die Haftung. Wer KI-Systeme Entscheidungen vorbereiten oder treffen lässt, etwa im Recruiting, im Kundenservice oder bei der Bonitätsprüfung, trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen. Der Hinweis, die KI habe entschieden, entlastet niemanden.
Offenheit über den KI-Einsatz zahlt sich auch bei Kunden aus. In einer Umfrage des Sprachdienstleisters RWS unter 5.000 Verbrauchern in 14 Ländern gaben 62 Prozent an, dass sie einer Marke mehr vertrauen, wenn sie ihren KI-Einsatz offenlegt (RWS, März 2025).



