Wen die KI-Schulungspflicht trifft
Artikel 4 gilt für Anbieter und für Betreiber. Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie auf den Markt. Betreiber sind alle, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzen. Und das sind heute fast alle Unternehmen.
Wer ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL oder die KI-Funktionen im CRM für die Arbeit nutzt, ist Betreiber im Sinne des AI Act. Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen, und es spielt keine Rolle, ob die KI selbst entwickelt oder als Abo eingekauft wurde.
Betroffen ist dabei nicht nur die IT. Die Pflicht erstreckt sich auf alle, die mit KI-Systemen arbeiten: Marketing, Vertrieb, Personal, Sachbearbeitung - und auch externe Kräfte wie Freelancer, die in Ihrem Auftrag KI nutzen.
Je nach Rolle bedeutet KI-Kompetenz etwas anderes. Im Marketing geht es um Bildrechte, Kennzeichnung und darum, dass KI-Texte nach der eigenen Marke klingen. In der Personalabteilung um den Umgang mit Bewerberdaten und darum, dass keine Vorauswahl an eine Maschine abgegeben wird, deren Kriterien niemand kennt. Im Vertrieb um verlässliche Angaben in Angeboten. Und in der Geschäftsführung darum, Einsatz, Regeln und Verantwortung überhaupt festzulegen. Eine Schulung nach dem Gießkannenprinzip trifft keine dieser Gruppen richtig.




